Mitglied werden im Verein

Monatsbeiträge für Mitglieder

Mitgliedschaft Erläuterungen Beitrag ** Kündigungsfrist
Ordentliches
Mitglied
Mitglieder ab 18 Jahren 24 € 3 Monate jeweils zum Monatsende*

Sonderkündigungsrecht Neumitglieder s.u.
Ordentliches
Mitglied
Schüler/innen, Auszubildende, Student/innen ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres

Nachweise sind dem Vorstand selbständig zu Beginn jedes Schul- und Ausbildungs-Halbjahres bzw. Semesters vorzulegen *
15 € 3 Monate jeweils zum Monatsende*

Sonderkündigungsrecht Neumitglieder s.u.
Außerordentliches
Mitglied
Mitglieder ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15 € 1 Monat zum Ende des Folgemonats*
Außerordentliches
Mitglied
Mitglieder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 7 € 1 Monat zum Ende des Folgemonats*
Fördermitglied Passive Mitglieder, die den Verein weiterhin unterstützen möchten 3 € 3 Monate jeweils zum Monatsende*

Sonderkündigungsrecht Neumitglieder s.u.
Ehrenmitglied wird von der Mitgliederversammlung für besondere Verdienste ernannt --  

* Die aktuellen Nachweise müssen jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises beim Vorstand in Eigeninitiative eingereicht werden!
Die Vorlage des Nachweises kann per Mail an mitgliederverwaltung@gruen-weiss-aachen.de erfolgen.

** Die Beiträge sind darauf ausgelegt, dass das ganze Jahr über - mit Ausnahme von Sommer- und Weihnachtsferien sowie an Feiertagen - unterrichtet wird. Die Kinder- und Jugendgruppen finden i.d.R. auch in den Oster- und Herbstferien nicht statt (u.a. weil Schulsporthallen schließen und zu viele Teilnehmende fehlen).

 

Bankverbindung

Sparkasse Aachen
TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e. V.
IBAN: DE03 3905 0000 0018 0101 32
BIC: AACSDE33XXX

Wichtige Hinweise

  • Die Beitragserhebung von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen grundsätzlich ausschließlich über eine Bankeinzugsermächtigung mit monatlicher Abbuchung zu Gunsten des Vereins.
  • Die Beitragserhebung von fördernden Mitgliedern erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen grundsätzlich ausschließlich über eine Bankeinzugsermächtigung mit jährlicher Abbuchung zu Gunsten des Vereins. Die Abbuchung erfolgt zu Beginn des neuen Kalenderjahres bzw. nach der Umstellung auf fördernde Mitgliedschaft für das restliche Kalenderjahr.
  • Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Auf Antrag kann der Beitrag auch per Überweisung beglichen werden. Für den Mehraufwand der Verwaltung ist bei Zahlung per Überweisung eine Aufwandsgebühr in Höhe von 10,00 € im Jahr zu leisten. Im Fall der Zahlung per Überweisung ist der komplette Jahresbeitrag im Voraus sowie die Aufwandsgebühr bis spätestens zum 10. Januar des jeweiligen Beitragsjahres ohne weitere Aufforderung durch den Verein zu überweisen. Sofern der Beitrag bis zum 31. Januar des Beitragsjahres nicht auf dem Vereinskonto eingegangen ist, ist das Mitglied ab dem Folgetag bis zur Begleichung der Beitragsschuld nicht berechtigt, die Angebote des Vereins in Anspruch zu nehmen. Im Fall der unterjährigen Umstellung auf Zahlung per Überweisung gilt die vorstehende Regelung mit der Maßgabe, dass der Restbeitrag des Beitragsjahres binnen 14 Tage nach Umstellung auf das Vereinskonto eingehen muss.
  • Eine Kündigung hat mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Monatsende zu erfolgen. In begründeten Fällen kann der Vorstand hiervon abweichende Regelungen beschließen.
  • Außerordentliche Mitglieder (Kinder und Jugendliche) können ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats kündigen.
  • Innerhalb der ersten 3 Kalendermonate ab Antragsdatum besteht für Neumitglieder bei Erstantragsstellung ein Sonderkündigungsrecht. In dieser Zeit kann die Mitgliedschaft schriftlich, ohne Angabe von Gründen, zum Ende des jeweiligen Folgemonats gekündigt werden.
  • Die Kündigung kann per Mail an mitgliederverwaltung@gruen-weiss-aachen.de erfolgen; eine Kündigung per Brief oder Einschreiben1 ist nicht erforderlich.

 

1  Wir bitten dringend, von Einschreiben abzusehen, da diese tagsüber nicht in Empfang genommen werden können und uns die Abholung bei der Post nicht regelmäßig möglich ist.