Mitglied werden im Verein
Monatsbeiträge für Mitglieder
Mitgliedschaft | Erläuterungen | Beitrag | Kündigungsfrist |
---|---|---|---|
Ordentliches Mitglied |
Mitglieder ab 18 Jahren | 24 € | 3 Monate zum Jahresende (Kündigung muss bis zum 30.09. beim Vorstand* eingehen) Neumitglieder: Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Mitgliedsmonate jeweils zum Ende des Folgemonats |
Ordentliches Mitglied |
Schüler/innen, Auszubildende, Student/innen ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Entsprechende Nachweise sind dem Vorstand selbständig jeweils zu Beginn jedes Schul-und Ausbildungsjahres bzw. Semesters vorzulegen ** |
15 € | 3 Monate zum Jahresende (Kündigung muss bis zum 30.09. beim Vorstand* eingehen) Neumitglieder: Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Mitgliedsmonate jeweils zum Ende des Folgemonats |
Außerordentliches Mitglied |
Mitglieder ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 15 € | 1 Monat zum Ende des Folgemonats* |
Außerordentliches Mitglied |
Mitglieder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 7 € | 1 Monat zum Ende des Folgemonats* |
Fördermitglied | Passive Mitglieder, die den Verein weiterhin unterstützen möchten | 3 € | 3 Monate zum Jahresende (Kündigung muss bis zum 30.09. beim Vorstand* eingehen) Neumitglieder: Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Mitgliedsmonate jeweils zum Ende des Folgemonats |
Ehrenmitglied | wird von der Mitgliederversammlung für besondere Verdienste ernannt | -- |
* per Post an den Verein oder per Mail an: schriftfuehrer@gruen-weiss-aachen.de
** per Post an den Verein oder per Mail an: finanzverwaltung@gruen-weiss-aachen.de
Bankverbindung
Sparkasse Aachen
TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e. V.
IBAN: DE03 3905 0000 0018 0101 32
BIC: AACSDE33XXX
Wichtige Hinweise
Die Beitragserhebung von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen ausschließlich über eine Bankeinzugsermächtigung mit monatlicher Abbuchung zu Gunsten des TSC. Die Abbuchung erfolgt jeweils am Anfang des Monats.
Die Beitragserhebung von fördernden Mitgliedern erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen ausschließlich über eine Bankeinzugsermächtigung mit jährlicher Abbuchung zu Gunsten des TSC. Die Abbuchung erfolgt zu Beginn des neuen Kalenderjahres bzw. nach der Umstellung auf fördernde Mitgliedschaft für das restliche Kalenderjahr.
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Eine Kündigung hat mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende zu erfolgen (Sie muss bis zum 30.09. beim Vorstand eingegangen sein). In begründeten Fällen kann der Vorstand hiervon abweichende Regelungen beschließen.
Außerordentliche Mitglieder (Kinder und Jugendliche) können ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats kündigen.
Innerhalb der ersten 3 Kalendermonate ab Antragsdatum besteht für Erstantragssteller ein Sonderkündigungsrecht. In dieser Zeit kann die Mitgliedschaft schriftlich, ohne Angabe von Gründen, zum Ende des jeweiligen Folgemonats gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zwar entweder in Form eines Briefes per Post oder per e-Mail an die/den Schriftführer/in im Vereinsvorstand. Wir bitten dringend, von Einschreiben abzusehen, da diese tagsüber nicht in Empfang genommen werden können und uns die Abholung bei der Post nicht regelmäßig möglich ist. (Wenn Sie die Kündigung per Post und per e-Mail senden, sollte ihr Ankommen ausreichend gesichert sein.)