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Mitgliedsbeiträge in Corona-bedingten Ausfallzeiten

Liebe Mitglieder,

herzlichen Dank, dass Ihr dem Verein auch in finanzieller Hinsicht bislang treu geblieben seid. Das erleichtert uns die fortlaufende Arbeit und die Planungen sehr, da in der unterrichtsfreien Zeit bis auf die Trainerhonorare viele Kosten weiterhin anfallen. (Siehe hierzu auch die Anmerkungen des LSB im Anhang.) Nichtsdestotrotz verstehen wir, dass auf Dauer ein Betrag zusammenkommt, den gerade in schwierigen Zeiten nicht jeder problemlos ohne Gegenleistung "spenden" kann und will.

Da gemäß unserer Satzung § 5 nur die Mitgliederversammlung über Mitgliedsbeiträge abstimmen darf, können wir als Vorstand nicht eigenmächtig über eventuelle Rückzahlungen oder ein Aussetzen der Beiträge entscheiden. Das käme strafrechtlich einer Veruntreuung gleich.

Wir werden daher - sobald wir resümieren können, wieviele Ausfallwochen tatsächlich zusammengekommen sind - einen Vorschlag erarbeiten, wie mit (Teil)Beiträgen der unterrichtsfreien Zeit verfahren werden könnte. Diesen Vorschlag werden wir Euch auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Diskussion und Abstimmung vorstellen. Selbstverständlich dürfen auch Mitglieder eigenständig Anträge in die Mitgliederversammlung einbringen (Infos dazu befinden sich auf der Einladungsseite). Derzeit sind größere Versammlungen noch nicht erlaubt, so dass der geplante Termin der Mitgliederversammlung am 17.03.2021 voraussichtlich auf das Frühjahr oder den Sommeranfang verlegt werden muss.

Des Weiteren planen wir wie im vergangenen Jahr, einen Teil der Ausfallstunden in den Sommerferien nachzuholen, soweit das mit den Terminkalendern der Trainer*innen und Gruppenmitglieder (und der Pandemieentwicklung) in Einklang gebracht werden kann.

Bitte schaut Euch auch unser Online-Angebot an. Es bietet nicht nur die Möglichkeit, sportlich aktiv und in Kontakt zu bleiben, sondern auch neue Angebote zu testen, die man bislang nicht wahrgenommen hat (z.B. Yoga oder Zumba). Eine Teilnahme an den angegebenen Gruppen ist unabhängig davon, welche Gruppen Ihr normalerweise bei uns besucht.

Noch ein letzter Hinweis: Bei dringenden individuellen Problemen hinsichtlich Zahlung der Monatsbeiträge stehen Euch die Vorsitzenden gerne per Mail oder telefonisch zur Verfügung.

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Info des Landessportbunds zum Thema Mitgliedsbeiträge bei Einstellung des Trainingsbetriebs:
Der Mitgliedsbeitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der bereits angesprochene Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt.