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Mitgliedsbeiträge

Bankverbindung des TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen:

Kto.-Nr. 180 101 32
BLZ 390 500 00
Sparkasse Aachen

SWIFT/BIC AACSDE33
IBAN DE03390500000018010132

Monatsbeiträge

MitgliedschaftErläuterungenBeitrag
Ordentliches MitgliedMitglieder ab 18 Jahren24 €
Ordentliches MitgliedSchüler, Auszubildende und Studenten ab 18 Jahren bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres
Entsprechende Bescheinigungen sind selbständig zu Beginn jedes Schul-
und Ausbildungsjahres bzw. jedes Semesters dem Vorstand vorzulegen.
15 €
Außerordentliches MitgliedMitglieder ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres15 €
Außerordentliches MitgliedMitglieder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres7 €
FördermitgliedPassive Mitglieder, die den Verein weiterhin unterstützen möchten.3 €
Ehrenmitgliederwerden von der Mitgliederversammlung für besondere Verdienste ernannt--

Wichtige Hinweise

Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Eine Kündigung kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende erfolgen.
In begründeten Fällen kann der Vorstand hiervon abweichende Regelungen beschließen.

Außerordentliche Mitglieder (Kinder und Jugendliche) können ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

Neumitgliedern wird ein einmaliges Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Kalendermonate nach dem Antragsdatum eingeräumt. Dieses Recht wird jedoch nur Erstantragstellern gewährt.

Die Beitragserhebung erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen über eine Bankeinzugsermächtigung zu Gunsten des
TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. Andernfalls ist der gesamte Jahresbeitrag in einer Summe zuzüglich einer jährlich
fälligen Bearbeitungsgebühr von € 3,00 auf das Vereinskonto zu zahlen. Bei Neumitgliedern wird dieser Beitrag innerhalb
eines Monats nach der Antragstellung fällig.

Die Beitragserhebung von fördernden Mitgliedern erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen als Jahresbeitrag zu Beginn
des neuen Kalenderjahres bzw. nach der Umstellung auf fördernde Mitgliedschaft für das restliche Kalenderjahr.

Wird das Sonderkündigungsrecht in Verbindung mit einer jährlichen Zahlungsweise genutzt, erfolgt die Rücküberweisung
von zuviel gezahlten Beiträgen innerhalb eines Monats nach dem Ende der Mitgliedschaft.

Bei Altmitgliedern wird der Beitrag innerhalb der ersten drei Monate des neuen Kalenderjahres fällig.